Im Pflanzenanbau wird unterschieden:
– der konventionelle Anbau mit seiner integrierten Variante
– der ökologische Anbau
Der konventionelle Anbau mit seiner integrierten Variante
Viele Agrarunternehmen außerhalb Europas, wollen ihre Produktionsweise an internationalen Standards orientieren, die ein höheres soziales und ökologisches Schutzniveau haben. Nichtregierungsorganisationen bieten zu diesem Zweck Umwelt- und Sozialstandards an denen sich die Uternehmen freiwillig orientieren können. Von unabhängigen Auditoren werden die Unternehmen geprüft (Audit), ob sie die Standards einhalten. Dieses Verfahren nennt man Zertifizierung. Etwa 10 Mio ha, hauptsächlich Kaffee, Blumen und Bananen werden derzeit zertifiziert. Der gesamte Prozess ist freiwillig und dient der Transparenz in der Produktion und zur Vertrauensbildung im Handel und bei den Konsumenten.
Im konventionelle Anbau mit seiner integrierten Variante werden von Standardorganisationen (z.B. FairTrade, Rainforest Alliance, UTZ) Nachhaltigkeitsstandards entwickelt. Diese basieren auf international vereinbarten Leitbildern, den Ergebnissen der Umweltkonferenz von Rio de Janeiro 1992 mit der dort verabschiedeten Agenda 21, auf internationalen Abkommen (z. B. International Labour Organisation (ILO) oder Stockholm-Konvention), wissenschaftlichen Erkenntnissen und kulturellem Erfahrungswissen.
Die Problemfelder in der Pflanzenproduktion, zu denen Standards und Kriterien entwickelt werden, sind weitgehend bekannt. Oft fehlt es jedoch an exakter wissenschaftlicher Erkenntnis und Wissen zur praktischen Umsetzung einer umweltorientierten Agrarwirtschaft. Daher werden vorbeugende Schutzmaßnahmen auch als Standards und Kriterien formuliert, ohne dass konkrete wissenschaftliche Erkenntnis vorliegt.
Es gibt inzwischen international abgestimmte verbindliche Umweltkriterien zum Bodenschutz, Pflanzenschutz, Düngung, zum Gewässerschutz und zur Abfallentsorgung vor. Ebenso um Schutz der Biosphäre und zur beruflichen Fortbildung.
Die Umweltkriterien der Nichtregierungsorganisationen orientieren sich am “Integrated Crop Management“ oder an einer selbst definierten „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ und dem Integrierten Pflanzenschutz. In ihrer fortschreitenden Entwicklung haben die Standards von Standardinitiativen eine Tendenz zum Bioanbau.
Eine zukunftsweisende Entwicklung ist die Beteiligung der interessierten Welt-Öffentlichkeit an der Standard- und Kriteriendiskussion über das Internet. Diese transparente Vorgehensweise, die von dem Sustainable Agriculture Network (SAN) begonnen wurde, ermöglicht es allen Organisationen und Personen, ihr Wissen, ihre Kompetenzen, ihre Kultur und ihre Erfahrungen in die Entscheidungsfindung einzubringen und somit an der Entwicklung von Standards und Kriterien teilzunehmen. Damit wird allen Interessierten, insbesondere auch kleinen Organisationen wie Kleinbauern-Kooperativen, indigenen Organisationen und vielen lokalen Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit gegeben, ihr Erfahrungswissen einzubringen und somit Einfluss auf die Standardentwicklung zu nehmen.
Der Ökologischer Anbau basiert auf gesetzlichen Vorgaben. In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen.
Weiterhin gibt es die Anbaurichtlinien diverser Organisationen (z. B. DEMETER, Bioland, ANOG)
Die Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen (GMO) ist von nichtregierungsorganisation-basierten Standardinitiativen nicht erlaubt.
Standards zur sozialen Nachhaltigkeit
Die Standards zur sozialen Nachhaltigkeit haben ihre Grundlagen in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN“ vom 10. Dezember 1948, dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN“ von 1966 und in den Kernarbeitsnormen der „International Labour Organisation“ (ILO). Vier Grundprinzipien bestimmen die Kernarbeitsnormen der ILO:
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung der Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
Als besonders schwierig gestaltet sich die Akzeptanz und praktische Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nr. 87 zum Schutz der Vereinigungsfreiheit und des Vereinigungsrechtes (Gewerkschaftsfreiheit) in vielen Unternehmen in den sog. Entwicklungsländern. Allein die Inanspruchnahme des Menschenrechts der Vereinigungsfreiheit führt in vielen Staaten zu massiven und auch zahlreichen tödlichen Konflikten, insbesondere bei Gewerkschaftern. Starke Gewerkschaften werden in vielen Staaten als Kampfansage an das freie Unternehmertum verstanden.